Ratgeber · Abrechnung und Zähler
Abrechnung und Zähler

Jahresabrechnung: Nachzahlung oder Guthaben verstehen

Deine Jahresabrechnung gleicht deinen tatsächlichen Verbrauch mit den gezahlten Abschlägen ab. Das Ergebnis ist eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Wir erklären, wie die Rechnung zustande kommt, welche Fristen gelten und wie du Fehler erkennst.

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So kommt deine Jahresabrechnung zustande

Deine Jahresabrechnung rechnet deinen tatsächlichen Verbrauch mit deinem Tarif ab. Der Versorger multipliziert deinen Verbrauch in Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis und addiert den Grundpreis für zwölf Monate. Von dieser Summe zieht er die Abschläge ab, die du im Jahresverlauf bereits gezahlt hast. Was übrig bleibt, ist entweder deine Nachzahlung oder dein Guthaben.

Wann die Abrechnung bei dir ankommen muss

Dein Versorger muss dir die Jahresabrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zuschicken (§ 40c EnWG). Kommt sie deutlich später, kannst du ihn schriftlich zur Zustellung auffordern. Eine gesetzliche Frist für deinen Widerspruch gibt es nicht. Zu viel gezahltes Geld kannst du aber drei Jahre lang zurückfordern (§ 195 BGB).

Was du bei einer Nachzahlung tun kannst

Steht dir eine Nachzahlung ins Haus, nennt dir die Rechnung meist eine Zahlungsfrist von rund 30 Tagen. Fehlt eine solche Angabe, gilt ebenfalls diese Frist, danach gerätst du in Verzug. Prüfe bei einer hohen Nachzahlung direkt, ob der Abschlag für das kommende Jahr angepasst werden sollte, damit dir dasselbe nicht erneut passiert.

Wie du eine fehlerhafte Abrechnung erkennst

Vergleiche zuerst den Zählerstand in der Abrechnung mit deinem eigenen Ableseprotokoll. Geschätzte Stände sind der häufigste Grund für falsche Jahresabrechnungen, besonders nach einem Anbieterwechsel oder Umzug. Prüfe außerdem, ob Arbeitspreis, Grundpreis und die Summe deiner geleisteten Abschläge korrekt übernommen wurden. Findest du eine Abweichung, widersprichst du am besten schriftlich und reichst deinen tatsächlichen Zählerstand gleich mit ein.