Ratgeber · Preisbestandteile
Preisbestandteile

Was in der Grundversorgung steckt

Kündigungsfrist von zwei Wochen, Preisanpassung mit sechs Wochen Vorlauf: Für die Berliner Grundversorgung bei Vattenfall gelten feste gesetzliche Regeln. Wir erklären sie und zeigen, wann sich ein Wechsel lohnt.

Tarifrechner Berlin Angaben zum Haushalt

Wer dich in Berlin automatisch beliefert

Hast du keinen aktiven Liefervertrag mit einem Anbieter, versorgt dich automatisch der Grundversorger. In Berlin übernimmt das die Vattenfall Europe Sales GmbH. Das betrifft Neubauten ohne bestehenden Vertrag ebenso wie Haushalte, deren bisheriger Anbieter die Belieferung eingestellt hat, etwa nach einer Insolvenz.

Kündigungsfrist

Der Grundversorgungsvertrag lässt sich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne Angabe von Gründen und ohne Mindestlaufzeit (§ 20 StromGVV). Die Kündigung muss in Textform erfolgen, eine E-Mail reicht dafür aus. Wechselst du zu einem Sondervertrag bei einem anderen Anbieter, übernimmt in der Regel dieser neue Anbieter die Kündigung für dich.

Preisanpassung

Erhöht Vattenfall die Preise in der Grundversorgung, muss das mindestens sechs Wochen vorher schriftlich angekündigt werden (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Ab dem Zeitpunkt, an dem die neuen Preise gelten, kannst du fristlos kündigen, ohne die reguläre Zwei-Wochen-Frist abzuwarten. Das gilt auch dann, wenn du erst nach Ablauf der Ankündigungsfrist von der Erhöhung erfährst.

Was das für dich bedeutet

Die Grundversorgung ist rechtlich gut abgesichert, aber selten die günstigste Option. Wer in Berlin ohne aktiven Vertrag dasteht, zahlt automatisch den Grundversorgungstarif und kann jederzeit ohne Kündigungsfrist-Stress zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Ein Vergleich lohnt sich besonders dann, wenn du seit längerem nicht mehr gewechselt hast, denn Neukundentarife liegen regelmäßig unter dem, was Bestandskunden in der Grundversorgung zahlen.