Ratgeber · Vertrag und Kündigung
Vertrag und Kündigung

Sonderkündigung nach Preiserhöhung

Erhöht dein Stromanbieter während der Vertragslaufzeit die Preise, kannst du meist sofort und ohne die reguläre Kündigungsfrist kündigen. Wir erklären, wann das Sonderkündigungsrecht gilt, bis wann du reagieren musst und was sich davon in der Grundversorgung unterscheidet.

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Wann das Sonderkündigungsrecht entsteht

Du hast ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, wenn dein Stromanbieter die Preise während der Vertragslaufzeit erhöht (§ 41 Abs. 5 EnWG). Der genaue Grund für die Erhöhung spielt dabei keine Rolle. Ausgenommen ist nur eine reine Anpassung der Mehrwertsteuer.

Der Anbieter muss dich zudem klar und verständlich über die Preiserhöhung informieren und ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ein bloßer Hinweis auf eine neue Nachricht im Kundenportal reicht dafür nicht aus. Das hat ein Oberlandesgericht 2023 so entschieden. Fehlt der klare Hinweis, gilt die Preiserhöhung als unwirksam. Du zahlst dann weiterhin den bisherigen Preis.

Bis wann du kündigen musst

Eine feste gesetzliche Frist für die Kündigung selbst gibt es nicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, ab dem die neuen Preise gelten. Deine Kündigung muss vorher beim Anbieter ankommen. Kündigt der Anbieter die Erhöhung zum 1. Dezember an, kannst du bis zum 30. November kündigen. Bis zum Vertragsende zahlst du dann den alten Preis weiter.

Verpasst du diesen Stichtag, bleibst du in der Regel bis zum nächsten regulären Kündigungstermin am neuen Preis hängen. Deshalb lohnt es sich, eine Preiserhöhungs-Mitteilung sofort zu prüfen. Manche Anbieter räumen zusätzlich eine kulante Bedenkzeit von zwei bis vier Wochen ein. Das steht dann im jeweiligen Vertrag und ist keine gesetzliche Vorgabe.

Welche Form die Kündigung braucht

Für die Kündigung reicht die Textform. Im Streitfall trägst du allerdings die Beweislast dafür, dass die Kündigung rechtzeitig ankam. Aus diesem Grund ist ein Einschreiben (Rückschein) meist die sicherste Wahl. Genauso praktisch: Viele Anbieter bieten die Kündigung direkt im Online-Kundenkonto an, oft in wenigen Klicks erledigt.

Nenne in der Kündigung ausdrücklich dein Sonderkündigungsrecht und das Datum der Preiserhöhungs-Mitteilung. Das erleichtert dem Anbieter die Zuordnung. Willst du direkt zu einem neuen Anbieter wechseln, hebe die Kündigungsbestätigung auf. Viele neue Anbieter fragen danach, um den Übergang zu organisieren.

Unterschied zur Grundversorgung

Beziehst du deinen Strom über die Grundversorgung bei Vattenfall, brauchst du dieses Sonderkündigungsrecht eigentlich nicht. Dort kannst du ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen, auch ohne Preiserhöhung.

Bei einer Preiserhöhung in der Grundversorgung gilt stattdessen eine eigene Regelung: sechs Wochen Ankündigungsfrist und ein fristloses Kündigungsrecht ab dem Zeitpunkt der neuen Preise. Im Ergebnis kommst du in beiden Fällen ähnlich schnell aus dem Vertrag. Nur die gesetzliche Grundlage ist eine andere.