Wer deinen Zähler wechselt und warum
Für den Zähler in deiner Wohnung ist der Messstellenbetreiber zuständig. In Berlin ist das standardmäßig die Stromnetz Berlin GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Bis 2032 müssen alle alten analogen Ferraris-Zähler in Deutschland ausgetauscht werden, entweder durch eine moderne Messeinrichtung oder durch ein intelligentes Messsystem, umgangssprachlich Smart Meter genannt. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Wer zum Smart-Meter-Einbau verpflichtet ist
Ein echtes Smart Meter ist derzeit nur für bestimmte Haushalte Pflicht. Dazu zählen Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden, Betreiber größerer Photovoltaikanlagen sowie Besitzer steuerbarer Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Für alle anderen Haushalte reicht bis 2032 zunächst der Umstieg auf eine moderne Messeinrichtung. Ein Widerspruchsrecht gegen einen Pflichteinbau gibt es nicht. Du kannst dir aber einen anderen Messstellenbetreiber als Stromnetz Berlin aussuchen.
Ablauf und Ankündigungsfrist
Den Zählerwechsel musst du nicht selbst anstoßen. Stromnetz Berlin informiert dich rechtzeitig schriftlich über den geplanten Termin und den beauftragten Dienstleister. Der eigentliche Austausch dauert in der Regel nur wenige Minuten und erfordert keine größeren Vorbereitungen deinerseits. Wohnst du zur Miete und muss dafür dein Zählerschrank umgebaut werden, etwa weil er sehr alt ist, trägt in der Regel dein Vermieter die Kosten dafür.
Was der Wechsel kostet
Die jährlichen Kosten für die neuen Zähler sind gesetzlich gedeckelt. Für eine moderne Messeinrichtung liegt die Obergrenze bei rund 25 Euro im Jahr. Ein intelligentes Messsystem kostet je nach Verbrauch und Ausstattung mehr, die genaue Höhe hängt von deiner individuellen Pflichtgruppe ab. Der Einbau selbst ist für dich kostenlos, es sei denn, an deinem Zählerschrank sind zusätzliche bauliche Anpassungen nötig.